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Rabattverträge der Krankenkassen – welche Bedeutung hat der Austausch von Orginalpräparaten

"Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Wir haben uns an diesen weitverbreiteten Rat gehalten und zum Thema "Rabattverträge der Krankenkassen" den Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Apothekerverbandes als auch des deutschen Apothekerverbandes, Herrn Stefan Keller, zu diesem Thema geladen. Herr Keller stellte dar, wie seit 2003 die Krankenkassen direkt mit den Herstellern Vereinbarungen treffen können. So hatte z. Bsp. die AOK in der ersten Verhandlungsrunde Verträge noch über 43 Wirkstoffe abgeschlossen. Für 2008 sind es lediglich noch 22 Wirkstoffe, über die die AOK verhandelt hat.

Die Krankenkassen können Verträge über Wirkstoffe, Komplettsortimente und Teilsortimente mit den Herstellern abschließen. Da die Krankenkassen am Anfang die marktbeherrschende Stellung großer Pharmafirmen ausschalten wollten, wurden im ersten Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen nur Unternehmen zugelassen, die einen Marktanteil von einem Prozent und weniger haben. Die großen Pharmahersteller waren daher ausgeschlossen. Somit wird auch verständlich, dass es in den Apotheken zu erheblichen Lieferengpässen kam, da die kleinen Hersteller gar nicht die Kapazitäten aufbringen konnten, die nötig waren um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Durch den Engpass wurden andere Arzneimittel abgegeben, für die die Retaxation der Apotheker noch fraglich ist bzw. sich noch im Rechtsstreit befindet. Die Lieferschwierigkeiten hatten natürlich auch Auswirkungen für die Versicherten. Nicht nur Verärgerung und Unmut, auch Complaince-Probleme waren die Folge.

Zurzeit haben 240 Krankenkassen 2928 Verträge abgeschlossen.

Änderungen gibt es nun seit dem Urteil des Landessozialgerichts BW im Februar 2008, das ein Zuschlagsverbot für 61 Wirkstoffe festlegte. Die AOKs schließen infolgedessen regionale Sortimentsverträge ab, auch mit der Beteiligung der großen Generikahersteller.

Seit 1. April 2008 gilt nun ein neuer Rahmenvertrag, der wichtige Änderungen für die Apotheken mit sich bringt. Dieser Vertrag sieht Ausnahmen vom Vorrang der rabattbegünstigten Arzneimittel in der Akkutversorgung und im Notdienst vor. Ausnahmen gibt es auch bei pharmazeutischen Bedenken, also in Fällen, in denen ein problemloser Wechsel des Mittels nicht möglich ist. Dies ist der Fall bei Betäubungsmitteln und Arzneien für Epileptiker.

Und seit 1.Juli 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet offenzulegen, wie viel sie mit den Rabattverträgen verdienen und dies wird hoffentlich auch etwas mehr Transparenz in dieses undurchsichtige Thema bringen.

Herr Keller kam schließlich zu dem ernüchternden Resümee, dass die Abgabe der Arzneimittel von den Krankenkassen maßgeblich bestimmt wird und dem Arzt nicht wirklich viel Entscheidungsfreiheit zugestanden wird und dies letztlich im Widerspruch zum eigenen Berufsbild steht.

Evelin Copuvic

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